Mietpreisbremse und Modernisierungsumlage

Der Bundestag hat abgestimmt, die Mietpreisbremse wird verschärft, die Modernisierungsumlage gedrosselt. Diese Abstimmung hat weitreichende Ausmaße für Vermieter und Mieter.

Die Mietpreisbremse wurde in vielen Bundesländern beschlossen
Die Mietpreisbremse wurde in vielen Bundesländern beschlossen

Mietpreisbremse

In seiner aktuellen Sitzung hat der Bundestag den Gesetzentwurf zur „Ergänzung der Regelungen über die zulässige Miethöhe bei Mietbeginn und zur Anpassung der Regelungen über die Modernisierung der Mietsache“ – kurz: Mietrechtsanpassungsgesetzes – angenommen. Die CDU/CSU und SPD stimmten für den Entwurf, alle übrigen Parteien enthielten sich oder lehnten ab.

Mietpreisbremse – Vermieter muss über Vormiete informieren

In Gebieten der Mietpreisbremse haben Vermieter eine vorvertragliche Auskunftspflicht. Mieter müssen schon vor Abschluss des Mietvertrages über die Miethöhe des Vormieters informieren – und zwar unaufgefordert. Gleiches gilt in Ausnahmefällen wie Mieterhöhung aufgrund vorangegangener Modernisierung, erster Vermietung nach umfassender Modernisierung, erstmalige Nutzung und Vermietung nach dem 1.10.2014.

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Mietrüge einfach durchzuführen

Mieter können sich gegen überhöhte Mieten in Regionen in denen die Mietpreisbremse anwendung findet einfach wehren. Verstößt der Vermieter gegen die Bremse kann der Mieter einfach rügen. Das beduetet, der Mieter muss dem Vermieter mitteilen, dass er die zu viel gezahlte Miete zurückfordert. Es bleibt aber dabei, dass nur die Miete zurückgefordert werden kann, die nach der Rüge angefallen ist.

Modernisierungsmieterhöhung: Bundesweit niedrigere Umlage und mit Kappungsgrenze

Bei Modernisierungsmaßnahmen dürfen Vermieter elf Prozent der Kosten auf den Mieter umlegen. Zukünftig soll die Modernisierungsumlage nur noch acht Prozent betragen – und das bundesweit. Zudem soll durch niedrige Anfangsmieten vor Modernisierungsmieterhöhungen ein besserer Schutz bewirkt werden. Durch eine Kappungsgrenze soll dies umgesetzt werden. Das bedeutet, bei Mieten die anfangs unter sieben Euro pro Quadratmeter lagen, darf innerhalb von 6 Jahren eine maximale Erhöhung von 2 Euro je Quadratmeter stattfinden.

Berechnung der Modernisierungsumlage

Die Berechnung der Modernisierungsumlage wurde in seinem Verfahren vereinfacht. Bei Modernisierungskosten von höchstens 100.000 Euro sollen Vermieter 30 Prozent für den Erhaltungsaufwand abziehen und den Rest als Modernisierungskosten umlegen können.

Bei „Herausmodernisieren“ droht Bußgeld

Mieter sollen davor geschützt werden aus ihrer Wohnung herausmodernisiert zu werden. Das bedeutet, bei Maßnahmen durch den Vermieter teure Modernisierungsarbeiten durchzuführen um den Mieter aus der Wohnung zu drängen, wird eine Ordnungswidrigkeiten-Tatbestand eingeführt. Bei verstoßen würde den Vermietern ein Bußgeld in Höhe von 100.000 Euro drohen.

 

 

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